AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Renditefokus GmbH (Stand: 24. Juni 2015)

1. Allgemeines

1.1 Die Renditefokus GmbH mit Sitz in Germering, Bahnhofsplatz 18, 82110 Germering (nachfolgend Renditefokus) ist der Betreiber der Plattform www.Renditefokus.de (nachfolgend Plattform). Es handelt sich bei der Website Renditefokus.de um eine Crowdfunding-Plattform im Bereich Immobilien.
Einzelne Personen können auf der Plattform vorgestellte Bauprojekte von kapitalsuchenden Bauträgern gemeinsam finanzieren. Die Finanzierung erfolgt über Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt (nachfolgend Nachrangdarlehen). Da sich diese Darlehen meistens auf kleine Beträge beschränken, wird eine Vielzahl an Darlehensgebern benötigt, um ein vorgesehenes Fundingziel zu erreichen.

1.2 Renditefokus agiert als reiner Vermittler von Nachrangdarlehen und bietet hierfür die technologische Plattform. Nach erfolgreicher Platzierung werden die Darlehensverträge unmittelbar zwischen dem Bauträger und dem Darlehensgeber geschlossen.

2. Geltungsbereich

2.1 Der Nutzer und der Plattformbetreiber gehen durch die Registrierung einen Nutzungsvertrag ein, der ausschließlich der nachfolgenden AGB unterliegt, einschließlich aller Geschäftsbeziehungen, die On- oder Offline erfolgen.

2.2 Der Nutzer kann die AGB jederzeit auf der Plattform aufrufen oder downloaden. Die AGB werden auch bei dem Abschluss des Darlehensvertrages mitgesendet.

2.3 Renditefokus kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen einen möglichen Nutzer/Investor von der Plattform ausschließen.

2.4 AGB von Nutzern/Investoren finden keine Anwendung und müssen von Renditefokus nicht gesonderter widersprochen werden.

3. Registrierung

3.1 Für die vollständige Nutzung der Plattform (z.B. Zugang zu dem passwortgeschützten Bereich) wird eine kostenlose Registrierung benötigt. Hierfür müssen Titel, Name, Vorname, E-Mail Adresse und Passwort in die entsprechende Maske eingegeben werden. Durch die Registrierung erwirbt der Nutzer ein Profilkonto unter Zustimmung dieser AGB. Das Profilkonto ist erst durch das Anklicken des Bestätigungslinks, welcher dem Nutzer per E-Mail zugesendet wird, aktiviert. Die eingegebenen Daten können jederzeit im Profilkonto eingesehen oder verändert werden.

3.2 Durch die Registrierung kommt zwischen Nutzer und Plattformbetreiber ein Vertrag über die reine Nutzung der Plattform zustande.

3.3 Die Registrierung wird unter anderem benötigt, um eine Investition zu tätigen. Für eine Investition werden weitere Daten benötigt: Bankverbindung, bereits eingegebene Registrierdaten, Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum.

3.4 Bei der Registrierung werden personenbezogene Daten benötigt. Es handelt sich hierbei um Name, Vorname, E-Mail Adresse. Diese Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Sollten sich Daten ändern (z.B. E-Mail Adresse), so ist der Nutzer verpflichtet, seine Daten im Profilkonto umgehend zu korrigieren. Falsche Angaben von personenbezogenen Daten führen zum Ausschluss von der Plattform.

3.5 Eine Registrierung ist nur unbeschränkt geschäftsfähigen Personen erlaubt. Der Inhaber eines Profilkontos kann nur eine Einzelperson (ab 18 Jahren) sein. Bei juristischen Personen können nur vertretungsberechtige Personen eine Registrierung durchführen.  Der Investor darf nur auf eigene Rechnung handeln. Ein Wohnsitz in Deutschland ist Voraussetzung, um eine Investition tätigen zu können. Des Weiteren sind Mehrfachregistrierungen sowie eine Übertragung des Profilkontos an eine weitere Person nicht gestattet.

3.6 Es besteht kein Rechtsanspruch auf Registrierung. Renditefokus behält sich das Recht, eine Registrierung ohne Angabe weiterer Gründe abzulehnen.

3.7 Der Inhaber des Profilkontos ist für die Verwaltung seines Kontos verantwortlich und ist verpflichtet sein Passwort an keinen Dritten weiterzugeben. Sollten Fremde auf das Profilkonto zugreifen, ist dies den Plattformbetreibern unverzüglich zu melden.

3.8 Profilinhaber tragen die Verantwortung für ihre Handlungen auf der Plattform.

4. Angebotene Leistung und Nutzung der Renditefokus Plattform

4.1 Renditefokus bietet allein eine technologische Plattform an, die sich auf Crowdfunding im Bereich Immobilien spezialisiert hat. Um eine Finanzierung von Immobilienprojekten durch eine große Anzahl von Investoren zu ermöglichen, stellt Renditefokus folgende Leistungen bereit.
Die Plattform bietet die technologische Basis für die Vermittlung von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt unmittelbar zwischen Investoren/Darlehensgebern und Projektinhabern/Bauträgern.
Die Plattform bietet hierfür Projektinhabern die Möglichkeit, ihr Projekt/Bauvorhaben vorzustellen. Sie stellen hierfür eigene Informationen ein. Sie suchen Darlehensgeber, die ihnen Mezzanine-Kapital zur Verfügung stellen, um eine Gesamtfinanzierung für ein Bauvorhaben/Projekt zu ermöglichen.
Registrierte Nutzer der Plattform können sich über die einzelnen Projekte und Muster-Darlehensverträge informieren und ab einem Betrag von 500€ investieren.
Der Nutzer klickt auf „Jetzt investieren“ und gibt dadurch ein verbindliches Angebot ab und wird ab diesem Zeitpunkt ein Darlehensgeber.
Renditefokus sendet dem Darlehensgeber eine Bestätigung und den gezeichneten Darlehensvertrag. Renditefokus behält sich das Recht vor, das Darlehensangebot des Darlehensgebers ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
Der Darlehensgeber überweist den gezeichneten Darlehensbetrag innerhalb von 5 Werktagen auf das angegebene Treuhandkonto bei der Secupay AG.
Der Treuhänder zahlt das Geld nur unter folgenden Bedingungen an den Darlehensnehmer aus:

– Das Fundinglimit ist innerhalb des Funding-Zeitraumes erreicht bzw. der Bauträger schließt die verbleibende Lücke anderweitig.
– Der Darlehensnehmer bestätigt nachweislich die Gegenzeichnung des Darlehens

Ist das Fundinglimit nicht erreicht und der Darlehensnehmer kann die Lücke nicht anderweitig schließen, ist der Darlehensnehmer zur sofortigen, fristlosen Kündigung des Darlehensvertrages berechtigt (Sonderkündigungsrecht). Im Falle der Sonderkündigung informiert der Darlehensnehmer unverzüglich den Treuhänder und zahlt diesem die unten aufgeführte Verzinsung des Darlehensbetrages. Der Treuhänder ist verpflichtet, den Darlehensbetrag zu 100% an den Darlehensgeber zurückzuzahlen zzgl. der nachfolgend aufgeführten Verzinsung (vorbehaltlich des Zinseinganges durch den Bauträger):

– 2% p.a. auf die investierte Darlehenssumme, wenn der Darlehensnehmer im ersten Monat der Fundingphase investiert hat.
– 1% p.a. auf die investierte Darlehenssumme, wenn der Darlehensnehmer nach dem ersten Monat investiert hat. Die Kosten trägt der Bauträger.

Im Falle der erfolgreichen Fundingphase findet diese Verzinsung keine Anwendung.
Mit der Auszahlung des Darlehens an den Darlehensgeber oder der Rückzahlung (bei Nichterreichung des Fundinglimits) endet die Verantwortung des Treuhänders. Für die weitere Abwicklung, insbesondere Rückzahlung des Darlehens ist der Treuhänder nicht verantwortlich.
Um ein Angebot und ein Abschluss zwischen Investoren und Projektinhaber zu ermöglichen, stellt Renditefokus Musterdokumente und die technischen Rahmenbedingungen hierfür bereit. Des Weiteren organsiert Renditefokus den Versand der benötigten Dokumente, um einen Darlehensvertrag abzuschließen. Diese sind lediglich Vorschläge, binden aber die Parteien nicht ggf. von den Vordrucken selber abzuweichen.

Weitere Leistungen werden durch die Plattform nicht angeboten.

Die Investoren geben ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt. Die Darlehenseinzahlungen erfolgen über einen Treuhänder. Der rechtsverbindliche Abschluss des Darlehensvertrages kann on-oder offline erfolgen.

4.2 Wird ein Darlehensvertrag zwischen Investor und Projektinhaber geschlossen, so ist Renditefokus keine Vertragspartei. Die Plattform vermittelt nur zwischen Projektinhaber und Investor. Nach einer Registrierung kann der Entwurf des Darlehensvertrages eingesehen werden. Die Höhe des Darlehensbetrages ist für den Investor ab 500€ frei wählbar. Der Investor kann nur eigenes Kapital zur Verfügung stellen, das frei von jeglichen Rechten Dritter ist.

4.3 Die Informationen über die jeweiligen Projekte, die auf der Plattform präsentiert werden, stammen von den Projektinhabern. Renditefokus führt keine Plausibilitätsprüfung der Angaben des Immobilienprojektes sowie eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit durch. Renditefokus steht nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen, die Renditefokus zur Verfügung gestellt werden, ein. Die Beschreibungen der Projekte auf der Plattform erheben daher nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit, um eine Investitionsentscheidung treffen zu können. Auch ist es der Plattform nicht möglich, Informationen über die Liquidität des Projektinhabers auszuwerten.

4.4 Die Prüfung der Immobilienprojekte obliegt dem Investor. Renditefokus weist darauf hin, dass potenzielle Investoren sich unabhängig von der Plattform informieren sollten. Renditefokus agiert als Vermittler von Darlehen und gibt keinesfalls mit der Einstellung eines Projektes auf der Homepage eine Investitionsempfehlungen ab und betätigt sich nicht als rechtlicher, wirtschaftlicher und steuerlicher Berater. Es findet keine Anlageberatung statt.

4.5 Die Nutzung der Plattform sowie die Tätigung einer Investition sind kostenfrei. Der Investor investiert freiwillig in von Ihm ausgesuchte Projekte.

4.6 Projektinformationen, die durch eine Registrierung zur Verfügung stehen, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Hier trägt der Investor die Beweislast. Kommt es zu einem Verstoß, kann der Investor rechtlich belangt werden und von der Nutzung der Plattform ausgeschlossen werden.

4.7 Ein Nutzer, der auf der Plattform, dem dazugehörigen Blog etc. Kommentare abgibt, die gegen geltende Gesetze verstoßen oder unangemessen sind (z.B. rassistische, beleidigenden oder pornographische Inhalte), kann von der Nutzung der Plattform ausgeschlossen und rechtlich belangt werden.

4.8 Bei Anzeichen der missbräuchlichen Verwendung der Plattform, kann der Nutzer von der Plattform ausgeschlossen und rechtlich belangt werden. Ein Ausschluss kann auch erfolgen, wenn ein Vertrag ohne vereinbarte Zahlung zustande kommt.

5.Vertragsschluss zwischen Investor und Projektinhaber

5.1 Eine Investition erfordert, dass der registrierte Investor das Zahlungsabwicklungsformular auf der Plattform ausfüllt und am Ende des Formulars den Button „Jetzt Investieren“ betätigt. Dies stellt jedoch keinen Abschluss des Darlehensvertrages dar. Es handelt sich hierbei um ein Angebot des Investors, dem Projektinhaber ein Darlehen zu gewähren.

5.2 Der Darlehensvertrag kommt erst zustande, wenn alle nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:
– Der Darlehensgeber klickt auf „Jetzt investieren“ und gibt dadurch ein verbindliches Angebot ab.
– Renditefokus sendet dem Darlehensgeber eine Bestätigung und den gezeichneten Darlehensvertrag. Renditefokus behält sich das Recht vor, das Darlehensangebot des Darlehensgebers ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
– Der Darlehensgeber überweist den gezeichneten Darlehensbetrag innerhalb von 5 Werktagen auf das angegebene Treuhandkonto bei der Secupay AG.

5.3 Kommt es zu einem Vertragsschluss, so erhält der Investor eine Bestätigung per E-Mail. Der Vertrag ist ab diesem Zeitpunkt gültig. Der Darlehensgeber erhält keine Mitwirkungs-, Weisungs- oder Stimmrechte bei dem Projekt des Darlehensnehmers.

5.4 Für Investoren, welche Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, besteht ein Widerrufsrecht des Darlehensvertrages nach Maßgabe der dem Darlehensvertrag beigefügten Widerrufsbelehrung.

6. Laufzeit und Kündigung

6.1 Die Registrierung auf Renditefokus ist kostenlos und ist zeitlich nicht beschränkt. Renditefokus als auch der registrierte Nutzer kann die Registrierung innerhalb einer Frist von fünf Werktagen zum Monatsende aufheben. Eine außerordentliche Kündigung ist nicht möglich.

6.2 Eine Kündigung erfolgt in schriftlicher Form per E-Mail, Fax oder Brief. Das Kontaktformular kann auf der Plattform unter Impressum eingesehen werden.

6.3 Der Darlehensvertrag zwischen Investor und Projektinhaber, der nicht widerrufen wurde (siehe Ziffer 4), ist von einer Kündigung unberührt. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben des Weiteren unberührt. Die Laufzeit und das Widerrufsrecht sind im Darlehensvertrag gesondert dargestellt.

7. Zahlungsabwicklung

7.1 Die Zahlungsabwicklung erfolgt nicht durch den Plattformbetreiber.

7.2 Der Investor überweist den gewünschten Betrag, der im Darlehensvertrag vom Investor festgelegt wurde, an ein Treuhandkonto. Der Treuhänder verwaltet zu Gunsten der Investoren die Einzahlungen. Die Bedingung für die Übertragung der gesammelten Kapitalsumme vom Treuhänder an den Bauträger ist, dass innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters, das vorgegeben Fundingziel erfolgreich erreicht wurde. Sollte das Fundingziel nicht innerhalb des Zeitfensters erreicht werden und die Lücke nicht anders geschlossen werden können, ist der Darlehensnehmer zur sofortigen, fristlosen Kündigung des Darlehensvertrages berechtigt (Sonderkündigungsrecht). Im Falle der Sonderkündigung informiert der Darlehensnehmer unverzüglich den Treuhänder und zahlt diesem die unter Punkt 4.1 aufgeführte Verzinsung des Darlehensbetrages. Der Treuhänder wird dann die Investitionen der einzelnen Investoren innerhalb von zwei Wochen kostenfrei zurücküberweisen zzgl. der Verzinsung unter Punkt 4.1.
Treuhänder ist die Secupay AG, Göthestr. 6a, 01896 Pulsnitz.
Die Rückabwicklung (Überweisungen der eingesetzten Kapitalsumme und vereinbarte Zinszahlung an die Investoren) übernimmt der Projektinhaber selbstständig laut Darlehensvertrag.

7.3 Es sind nur Banküberweisungen (Vorkasse) möglich.

8. Systemintegrität

8.1 Renditefokus kann jederzeit den Umfang und die Funktionalität der Website verändern, einschränken oder einstellen.

8.2 Renditefokus bemüht sich, seinen Service ohne technische Störungen anzubieten. Dennoch können die Nutzungsmöglichkeiten durch Wartungsarbeiten, Weiterentwicklungen und/oder andere Störungen beeinträchtigt oder unterbrochen werden. Es kann sein, dass hierbei Daten verloren gehen. Renditefokus übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit des Services, das Ausbleiben von technischen Störungen und Datenverlust.

8.3 Darlehensverträge werden ordnungsgemäß gesichert.

9. Haftungsbeschränkung

9.1 Handelt Renditefokus mit Vorsatz oder grob fahrlässig, so haftet Renditefokus hierfür. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Renditefokus, wenn es zu Verletzungen der Kardinalpflichten kommt. Es handelt sich hierbei um Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Des Weiteren ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.

9.2 Haftet Renditefokus für eine einfache Fahrlässigkeit nach Ziffer 9.1 Kardinalpflichten, so ist die Haftung von Renditefokus auf den Schaden begrenzt, wie er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar war.

9.3 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn Renditefokus explizit eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder einen bestimmten Erfolg übernommen hat und auch nicht für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind. Des Weiteren haftet Renditefokus unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

9.4 Die jeweiligen Projektinformationen auf der Plattform stammen von den Projektinhabern und werden von Renditefokus nicht überprüft. Renditefokus haftet daher nicht für die Informationen, die der Projektinhaber auf der Plattform einstellt. Der Projektinhaber ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen verantwortlich.

9.5 Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigenes Risiko.

9.6 Renditefokus haftet nicht für die Wirksamkeit der Darlehensverträge zwischen Investor und Projektinhaber sowie einer möglichen Insolvenz der beiden Vertragsparteien. Des Weiteren wird keine Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg der Finanzierung, insb. ein möglicher Zahlungsausfall übernommen.

9.7 Auf der Seite können auch Links zur Website Dritte aufgeführt werden, die für die Richtigkeit ihrer Inhalte selbst verantwortlich sind. Renditefokus übernimmt für die Inhalte keine Haftung und hat auch keinen Einfluss auf deren Inhalte. Renditefokus überprüft die Inhalte Dritter zum Zeitpunkt der Einstellung der Links auf der Plattform auf mögliche Rechtsverstöße. Zu diesem Zeitpunkt waren keine Rechtsverstöße vorzufinden. Nach der Einstellung werden die Inhalte nicht mehr überprüft. Wird Renditefokus auf Rechtsverstöße hingewiesen oder selbst darauf aufmerksam, werden die entsprechenden Links umgehend von der Plattform gelöscht.

9.8 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten für alle Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Renditefokus.

10. Datenschutz und Geheimhaltung

10.1 Bei der Registrierung erhebt, verarbeitet und nutzt Renditefokus personenbezogene Daten. Dies erfolgt unter strikter Berücksichtigung der rechtlichen Datenschutzvorschriften. Die Datenschutzrichtlinien von Renditefokus können unter www.renditefokus.de eingesehen werden.

10.2 Jeder Nutzer der Plattform, insb. Investoren verpflichten sich, Inhalte der Darlehensverträge vertraulich zu behandeln. Dokumente, Unterlagen und Inhalte auf der Plattform, die dem Nutzer zur Verfügung gestellt werden, insb. Downloads, dürfen nicht vervielfältigt und an Dritte weitergegeben werden. Ausgenommen sind jegliche Dokumente und Informationen, die frei zugänglich sind. Kommt es zu einem Verstoß, so kann Renditefokus rechtliche Schritte (Schadensersatzverpflichtungen) einleiten und den Nutzer umgehend von der Plattform ausschließen.

10.3 Die Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur unter der ausdrücklichen Zustimmung der Nutzer und unter der Bedingung, dass die gesetzlichen Vorschriften und die vorliegenden AGB nicht verletzt werden.

11. Risikohinweis

11.1 Es handelt sich bei dem Darlehensvertrag zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer um ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt. Es handelt sich hierbei um ein Darlehen, das im Falle einer Liquidation oder Insolvenz des Darlehensnehmers im Rang hinter anderen Verbindlichkeiten bedient wird. Der Darlehensrückzahlungsanspruch ist im Rang gleichgestellt mit dem Eigenkapital des Darlehensnehmers und darf nur in frei verfügbare Jahres- oder Liquidationsüberschüsse oder in das sonstige Verbindlichkeiten der Gesellschaft übersteigende, frei verfügbaren Vermögen, und zwar nachrangig nur nach der Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsgläubiger und nachrangig mit den Einlagenrückgewähransprüchen von Mitgesellschaftern ausgezahlt werden.

11.2 Die Rückzahlung des Nachrangdarlehens und Zinszahlungen erfolgen demnach erst, wenn alle anderen (nicht nachrangigen) Gläubiger (z.B. Banken, Lieferanten und andere Insolvenzgläubiger) in voller Höhe ausbezahlt wurden und weiteres Eigenkapital zur Verfügung steht. Das Ausfallrisiko ist somit höher als bei einem „normalen“ Darlehen.

11.3 Die Rückzahlungsansprüche der Darlehensgeber führen aufgrund der Rangrücktrittsvereinbarung nicht zu einer Überschuldung (§19 Abs. 2 Satz 2 Insolvenzordnung). Die Nachrangigkeit des Darlehens wird durch die Rangrücktrittserklärung in der Kreditvereinbarung erreicht.

11.4 Kommt der Darlehensnehmer aus sonstigen Gründen in die Insolvenz (z.B. sonstige Überschuldung) oder in Liquidation, kann der Darlehensgeber seinen Rückforderungsanspruch nur als nachrangige Forderung geltend machen; als qualifizierter Rangrücktritt hat der Darlehensrückzahlungsanspruch dabei den Rang des Eigenkapitals. Die Bedienung von Gläubigern erfolgt im Falle der Liquidation und der Insolvenz in folgender Reihenfolge:
1. Normale Verbindlichkeiten (Lieferanten, Banken etc.)
2. Nachrangdarlehen
3. Gesellschafterdarlehen
4. Eigenkapital (gleichgestellt sind Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt)

D.h. sollte noch Liquidations- oder Insolvenzmasse nach Befriedigung der normalen Verbindlichkeiten vorhanden sein, werden zunächst einfache Nachrangdarlehen und Gesellschafterdarlehen zurückgezahlt, bevor die Gesellschafter ihr Eigenkapital und damit gleichgesetzt die Darlehensgeber mit qualifiziertem Rangrücktritt ihr Darlehen zurückerhalten; sofern die Masse hierfür nicht ausreicht, kann es somit zu einem Totalausfall der Darlehensrückzahlung kommen.

11.5 Der ausführliche Risikohinweis von Renditefokus kann unter www.renditefokus.de eingesehen werden.

12. Schlussbestimmung

12. 1 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist für sämtliche Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit der Leistung der Renditefokus GmbH, soweit der Investor Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist oder der Investor keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, München.

12.2 Sollten die AGB dem Darlehensvertrag widersprechen, so haben die Regelungen des Darlehensvertrages Vorrang.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder nicht durchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen AGB nicht berührt. An der Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung/en der AGB, wird §306 Abs. 2 BGB angewendet. Des Weiteren werden die Parteien anstelle der ungültigen oder nicht einbezogenen Bestimmungen der AGB eine gültige Regelung vereinbaren, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

12.4 Renditefokus kann jederzeit seine AGB ohne Angabe von Gründen ändern. Jegliche Veränderung der AGB wird dem Nutzer innerhalb von zwei Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Nach Erhaltung der Mitteilung, hat der Nutzer zwei Wochen Zeit, einen Widerspruch gegenüber der neuen AGB einzulegen. Kommt es zu einem Widerspruch, so kann der Nutzer die Dienstleistungen von Renditefokus nicht mehr wahrnehmen. Kommt es zu keinem Widerspruch innerhalb der Frist, werden die neuen AGB automatisch angenommen.

Renditefokus GmbH – Stand 20. Juni 2015
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