Kleinanlegerschutzgesetz

Das Kleinanlegerschutzgesetz und die Schwarmfinanzierung

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Am  10.07.2015 ist das Kleinanlergerschutzgesetz (KASG) in Kraft getreten. Hierdurch werden für Anbieter von bestimmten Vermögensanlagen neue Verpflichtungen eingeführt. Dadurch soll der Anlegerschutz verbessert und die Kontrolle der BaFin gestärkt werden. Auch die Schwarmfinanzierung (Crowdfunding) ist hiervon betroffen. Die wichtigsten Neuregelungen für Anleger und Betreibern von Plattformen, worunter auch Renditefokus zählt, finden Sie hier zusammengefasst.

Neue Rahmenbedingungen für Anbieter   

  • Werbung für Vermögensangebote muss mit einem Risikohinweis deutlich gekennzeichnet werden
  • Eine Widerrufsfrist von 14 Tagen muss gewährleistet sein
  • Pro Vermögensanlage muss Anlegern ein Vermögensinformationsblatt zur Verfügung gestellt werden
  • Ein Emissionsvolumen, das mehr als 2,5 Mio. EUR pro Vermögensanlage beträgt, unterliegt der Prospektpflicht. Hinzu kommen eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von sechs Monaten
  • Plattformbetreiber benötigen eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler (§34f) und unterliegen somit der FinVermV (Finanzanlagenvermittlungsverordnung)

Auswirkungen für private Anleger

  • Die maximale Investitionssumme pro Anleger beträgt 10.000€. Kapitalgesellschaften unterliegen dieser Regelung nicht
  • Anleger, die mehr als 1.000 EUR investieren, müssen eine Selbstauskunft gegenüber den Plattformbetreibern abgeben. Voraussetzung ist, dass Anleger über ein frei verfügbares Vermögen von min. 100.000 EUR verfügen oder nicht mehr als das doppelte monatliche Nettoeinkommen investieren. Die Selbstauskunft kann elektronisch erfolgen
  • Anleger sind verpflichtet vor Abschluss einer Investition das Vermögensanlagen-Informationsblatt inklusive Warnhinweis elektronisch zu bestätigen

Zusätzliche Kompetenzen für die BaFin

  • Die BaFin kann unter anderem den Vertrieb von bestimmten Produkten einschränken oder sogar ganz verbieten
  • Bilanzen der Marktteilnehmer können durch die BaFin geprüft werden
  • Veröffentlichung von Maßnahmen gegenüber Plattformbetreibern auf der Webseite der BaFin

Kritik

Durch das Kleinanlegerschutzgesetz wird der sogenannte graue Kapitalmarkt reguliert. Gerade der Markt für Schwarmfinanzierung ist in den letzten Jahren rasant gewachsen und benötigt Rahmenbedingungen um den Anlegerschutz zu verbessern. Die Schwarmfinanzierung gerade im Immobilienbereich soll die neue Anlagemöglichkeit für alle zugänglich machen, viele sprechen auch von einer Demokratisierung. Durch die Beschränkung der Anlagesumme für private Anleger werden diese jedoch entmündigt und gegenüber Kapitalgesellschaften schlechter gestellt. Auch können durch das eingeschränkte Emissionsvolumen interessante Großprojekte den privaten Anlegern nicht zugänglich gemacht werden.

Autor: Korbinian Stark